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III. Wege und Ziele der DBP
1. Lebensschutz
Unser sozial - christliches Menschenbild und unsere Verfassung verpflichten
den Staat, menschliches Leben zu schützen und zu fördern.
Die Menschenwürde und das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit stehen allen zu - dem geborenen Menschen ebenso wie
dem ungeborenen Kind.
Lebensschutz ist die Aufgabe des Rechtsstaates. Das Recht auf Leben
hat als Grundrecht auch grundsätzlich Vorrang vor anderen Rechten.
Das ungeborene Kind ist Mensch von Anfang an und hat ein Recht auf
Leben. Ungeborene Kinder wollen leben und angenommen sein. Geborene
und ungeborene Kinder müssen daher willkommen sein, nicht nur
den Eltern, sondern auch den Nachbarn, Vermietern und Arbeitgebern.
Die DBP kämpft für eine kinderfreundliche Gesellschaft.
Kinder sind Glück und Zukunft für uns alle. Deshalb hat
die DBP mit ihrer Familienpolitik ein Netz sozialer Hilfen für
Kinder und Familien geknüpft. Dabei steht im Mittelpunkt, Schwangere
durch weitere Hilfen zu ermutigen, ein Kind anzunehmen.
Abtreibung ist Tötung menschlichen Lebens. Eine Fristenregelung,
die die Tötung ungeborener Kinder generell bis zu einer bestimmten
Schwangerschaftswoche erlaubt, öffnet der Willkür Tür
und Tor. Die DBP hält am Lebensrecht ungeborener Kinder fest.
Zum Schutze des Grundrechts auf Leben darf der Gesetzgeber auf das
Strafrecht nicht verzichten. Das Strafrecht scheidet Recht von Unrecht.
Die Strafdrohung ist zur Bildung von Wertbewusstsein und zur Verhaltensorientierung
unerlässlich.
Die DBP will einen Strafrechtsschutz für das Leben, nicht gegen
die Frau. In einer schweren Not- oder Konfliktlage kann die Fortsetzung
einer Schwangerschaft für eine Frau unzumutbar werden. In diesem
Fall kann nach Beratung eine Schwangerschaft straffrei abgebrochen
werden. Die Beratung dient der Sorge und Hilfe für die Schwangere
und dem Schutz des ungeborenen Kindes.
Vater und Mutter tragen die gleiche moralische und rechtliche Verantwortung
für das Leben und den Schutz des ungeborenen Kindes. In schwierigen
Lebenssituationen oder Konfliktlagen darf die schwangere Frau weder
in ihrer Verantwortung alleingelassen noch zu einer unverantwortlichen
Entscheidung gegen das Lebensrecht des Kindes gedrängt werden.
Nach Auffassung der DBP ist strafwürdig, wer die Frau in einer
schweren Konfliktlage zur Abtreibung nötigt. Eine besondere Verantwortung
für das Leben des Ungeborenen kommt gerade auch dem Arzt zu,
der die Frau medizinisch betreut. Die DBP betont ausdrücklich
die Verantwortung der Ärzte, hier gemäß ihrem Eid,
Leben zu schützen, zu beraten und zu behandeln. Wer das Recht
ungeborener Kinder bedenkenlos zur Disposition stellt, leistet der
möglichen Diskriminierung und Ächtung Behinderter und schwer
Pflegebedürftiger in der Gesellschaft Vorschub. Wo der Schutz
menschlichen Lebens gesellschaftlichen oder persönlichen Nützlichkeitserwägungen
untergeordnet wird, verliert auch der kranke und alte Mensch sein
Recht auf Leben und Sterben in Würde. Auch aus unheilvoller geschichtlicher
Erfahrung gilt deshalb für die DBP die Mahnung: Wehret den Anfängen!
Das Recht auf Leben ist unteilbar. Staat und Gesellschaft haben die
Pflicht, das Leben der Behinderten zu achten und zu schützen.
DBP-Politik steht in der Verantwortung gegenüber der ganzen Schöpfung.
2. Gleichstellung der Geschlechter
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist in unserer
Verfassung als Rechtsgrundsatz und politischer Handlungsauftrag formuliert.
Sie muss in allen Bereichen, in der Familie, in der schulischen und
beruflichen Ausbildung, in der Arbeitswelt, in gesellschaftlichen
so wie politischen Organisationen, verwirklicht werden.
Die Ehe ist die verlässliche Grundlage einer vertrauensvollen
Lebensgemeinschaft für Mann und Frau. Ehe bezeugt die Bereitschaft
gleichberechtigter Partner zu lebenslanger Verantwortung und Sorge
füreinander. Die rechtliche Gleichstellung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
scheidet deshalb aus. Unser Leitbild heißt: Partnerschaft zwischen
Frau und Mann. Partnerschaft verlangt gleiche Teilnahmerechte und
eigenverantwortliche Verteilung von Verantwortung und Pflichten. Partnerschaftliche
Aufgabenteilung zwischen Frau und Mann in Familie und Arbeitswelt
wird nur dann gelingen, wenn Frauen auch gleichberechtigt an der gesellschaftlichen
und politischen Gestaltung beteiligt sind und Männer Mitverantwortung
für die Familienarbeit übernehmen. Die Leistungen, die Frauen
für die Gemeinschaft erbringen, müssen sich auch in ihrem
Einfluss in politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Organisationen
widerspiegeln. Der DBP kommt dabei eine Vorbildfunktion zu, die sich
auch in der Ämter- und Mandatsverteilung äußern muss.
Wir wollen echte Wahlfreiheit für Frauen und Männer. Wahlfreiheit
heißt ein klares Nein zu staatlich verordneten oder gesellschaftlich
diktierten Rollenbildern jedweder ideologischen Ausrichtung. Wahlfreiheit
bedeutet Entscheidungsfreiheit über die eigene Lebensgestaltung:
Eine freie und offene Gesellschaft zeichnet sich durch größtmögliche
Chancen für den einzelnen aus, sein Leben individuell zu gestalten,
in verschiedenen Arbeitsfeldern tätig zu sein und am gesellschaftlichen
und politischen Leben gleichberechtigt mitzuwirken.
Für Frauen ist die gleichberechtigte Teilhabe noch nicht erreicht.
Deshalb kommt der Förderung von Frauen eine besondere Bedeutung
zu. Die DBP setzt sich für alle Frauen ein: für Frauen,
die sich für den Beruf der Mutter und Hausfrau entscheiden, für
Frauen, die berufliches Fortkommen als Lebensziel verstehen wollen,
für Frauen, die Familie und Erwerbstätigkeit verbinden möchten
oder müssen, für allein erziehende Mütter und für
alleinlebende Frauen.
Das Gleichberechtigungsgebot verpflichtet nicht nur den Staat, sondern
auch Gruppen und Verbände, im Besonderen die Sozialpartner. Es
verpflichtet zum Abbau immer noch bestehender Benachteiligungen von
Frauen und insoweit zur gezielten Förderung von Frauen. Notwendig
sind
- wirksamere rechtliche Regelungen und eine grundlegende Bewusstseinsänderung
bei allen Tarifpartnern und Entscheidungsträgern in der Wirtschaft;
- die Überwindung des zum Teil noch geschlechtsspezifischen Arbeitsmarktes
durch Erweiterung des Berufsspektrums für Frauen und auch durch
finanzielle Aufwertung traditioneller Frauenberufe Praxisbezogene
Konzepte umfassender Frauenförderung sollen in Tarifverträgen
oder Betriebsvereinbarungen geregelt werden, um Frauen gleiche Aufstiegs-
und Verdienstchancen zu sichern. 3. Familie
Ehe und Familie haben sich über Jahrhunderte des gesellschaftlichen,
sozialen und wirtschaftlichen Wandels als Urzelle der Gesellschaft
bewährt. In Familien suchen und erfahren Menschen Liebe, Geborgenheit,
Lebenssinn, gegenseitige Hilfe und Unterstützung.
Ehe und Familie stehen im Mittelpunkt unserer Politik. Sie sind natürliche
Lebensformen und Grundpfeiler einer freien und solidarischen Gesellschaft.
Deshalb fördert die DBP Ehe und Familie und hält an ihrem
verfassungsrechtlichen Schutz fest. Kinder sind eine Bereicherung
für Familie und Gesellschaft. Kinder bedeuten Zukunft!
Die Familie ist die beste Grundlage für die Solidarität
der Generationen. Kinder lernen und erfahren durch die Familie Regeln
des Zusammenlebens, kulturelle Werte und solidarisches Verhalten.
Die Familie fördert die Persönlichkeitsentwicklung und vermittelt
Lebenschancen wie keine andere Erziehungs- und Bildungsgemeinschaft.
Deshalb muss die Erziehungskraft der Familie gestärkt werden.
Die Familie ist für eine humane Gesellschaft von unschätzbarem
Wert. Sie ist durch staatliche Hilfen umfassend zu unterstützen,
aber nicht zu ersetzen. Die Familie ist die beste Grundlage für
wechselseitige Hilfe der Generationen.
Partnerschaftliches Verhalten und Verantwortungsgefühl beider
Geschlechter wollen gelernt sein. Die DBP will diesem besonders in
der schulischen Erziehung und Erwachsenenbildung Rechnung tragen.
Veränderte Lebensperspektiven und Lebensformen haben zu neuen,
vielschichtigen Familienproblemen geführt. Viele Partnerschaften
und Familien scheitern. Die Zahl der Alleinerziehenden, der Wiederverheirateten,
der Familien mit Kindern aus verschiedenen Ehen und nichtehelichen
Lebensgemeinschaften nimmt zu. Die DBP berücksichtigt in ihrer
Familienpolitik diese Lebensformen. Veränderte Arbeitsbedingungen,
bessere Berufschancen der Mädchen und gewandelte gesellschaftliche
Strukturen eröffnen Frauen und Männern individuelle Lebensgestaltungen.
Immer mehr Partner wollen oder müssen gemeinsam Familie und Erwerbstätigkeit
verbinden.
Die DBP setzt sich für eine Gesellschaft ein, in der Frauen und
Männer frei entscheiden können, ob sie sich ausschließlich
der Arbeit in der Familie oder der außer häuslichen Berufsarbeit
widmen oder ob sie Familien- und Erwerbstätigkeit miteinander
verbinden möchten. Eine durchlässigere Arbeitsgesellschaft
ist die entscheidende Voraussetzung für die Einlösbarkeit
des Prinzips Wahlfreiheit für Frau und Mann. Die DBP erwartet
von den Sozialpartnern eine familienfreundliche Regelung der Arbeitswelt.
Dazu gehören eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten, qualifizierte
sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeitsplätze sowie Wiedereinstiegsprogramme
für Frauen und Männer, die zur Betreuung von Kindern oder
Pflegebedürftigen zeitweise auf Erwerbstätigkeit verzichten.
Dabei kommt dem öffentlichen Dienst eine Vorbildfunktion zu.
Sonntagsarbeit muss auch der Familie wegen auf begründete Ausnahmen
beschränkt bleiben.
Mütter und Väter, die ausschließlich Familienarbeit,
Erziehungsarbeit an der jungen Generation sowie Pflegearbeit für
kranke, behinderte und ältere Mitbürger leisten, übernehmen
Aufgaben von unersetzbarem Wert für die ganze Gemeinschaft. Ihre
Arbeit verdient gesellschaftliche Anerkennung.
Arbeit ist mehr als Erwerbsarbeit, sie ist sinn- und zweckgerichtetes
Tun, Ausdruck der personalen Würde. Sie dient der Persönlichkeitsentwicklung
und Selbstverwirklichung jedes einzelnen. Der Wert einer Arbeit für
die Gemeinschaft hängt nicht nur vom Ort der Tätigkeit und
der Höhe der finanziellen Entlohnung ab. Der soziale Wert einer
Arbeit lässt sich nicht allein durch ihren Markt- oder Verkaufswert
bestimmen. Deshalb ist die Arbeit in der Familie und für die
Familie oder im freiwilligen sozialen Engagement ebenso wertvoll für
den einzelnen und für die Gemeinschaft wie die Leistungen in
der Arbeitswelt. Sie geben dem einzelnen gleichermaßen Lebenssinn
und Zufriedenheit, wie sie unser Land sozial und kulturell mit Leben
erfüllen.
Die DBP tritt mit Nachdruck für einen umfassenden Arbeitsbegriff
und damit für eine Aufwertung von Familienarbeit und Erziehungsarbeit
sowie ehrenamtlicher Tätigkeit ein.
Durch die Einführung von Erziehungsgeld und Erziehungszeiten
im Rentenrecht wurde ein sichtbares Zeichen für die Wertschätzung
der Familienarbeit gesetzt. Künftig muss im System der sozialen
Sicherheit die Erziehungsleistung verstärkt und die Pflegeleistung
zusätzlich berücksichtigt werden, damit der Generationenvertrag
familiengerecht gesichert bleibt.
Familien haben Anspruch auf umfassende staatliche und gesellschaftliche
Hilfen. Daher wird die DBP Familieneinkommen bis zur Höhe des
Existenzminimums von der Besteuerung ausnehmen. Wesentliches Kriterium
des Familienleistungsausgleiches ist die Fürsorge für Kinder.
Familien, die über das Steuerrecht keinen angemessenen Ausgleich
erhalten können, müssen durch staatliche Transferleistungen
unterstützt werden. Der gesamte Familienleistungsausgleich ist
der Einkommensentwicklung regelmäßig anzupassen. Familienförderung
ist mehr als Steuergerechtigkeit.
Familien brauchen ein bedarfsgerechtes, vielfältiges Angebot
außerhäuslicher Betreuungseinrichtungen mit flexiblen Öffnungszeiten.
Politik für die Familie betrifft alle politischen Bereiche im
Bund, in den Ländern und vor allem in den Gemeinden. Die DBP
setzt sich für ausreichende Beratungsstellen, familienunterstützende
Einrichtungen und Familienfreizeitstätten ein. Hierzu gehört
auch eine familienbezogene Wohnungspolitik.
Generationenübergreifende Familienhilfe erfordert ein breites
Netz von Nachbarschafts- und Selbsthilfegruppen. Diese aktiven sozialen
Selbsthilfen und die Angebote der Wohlfahrtsverbände müssen
durch die kommunale Familienpolitik unterstützt und ausgebaut
werden. 4. Jugend
Die Jugend in Deutschland und im zusammenwachsenden Europa findet
eine Ausgangslage vor, die ihr hervorragende Chancen für eine
eigenverantwortliche und weitgehend unabhängige Lebensgestaltung
bietet. Die DBP als Partei der Freiheit und der Selbstverantwortung
bekennt sich zum Recht der Jugend, ihre Zukunft nach eigenen Wünschen,
Vorstellungen und Fähigkeiten zu gestalten.
Jugend ist der prägende Lebensabschnitt im Spannungsfeld zwischen
eigenen Vorstellungen, Erwartungen und überlieferten Werten sowie
sich rasch verändernden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Entwicklungen. Die DBP respektiert die eigenen Lebensstile der Jugend
und sichert ihr einen angemessenen Freiheitsraum zu.
Junge Menschen müssen jedoch bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit
und auf ihrem Lebensweg Hilfe und Unterstützung finden. Die DBP
tritt daher für die Vermittlung einer fundierten Wertorientierung
auf der Grundlage des sozial-christlich-abendländischen Welt-
und Menschenbildes ein.
Dabei steht im Vordergrund, die Jugend zu mitmenschlichem, verantwortungsbewusstem
sowie tolerantem und solidarischem Handeln zu ermutigen. Wichtige
Grundlagen hierzu werden in der Familie und in der Schule gelegt.
Dazu gehören auch Kenntnis und Auseinandersetzung mit der Geschichte.
Für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist eigenverantwortliches
Handeln und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
für andere und die Gemeinschaft unerlässlich. Der Wille
der Jugend, aktiv im Leben der Gemeinschaft mitzuwirken, ist immer
wieder von neuem zu wecken. Er schafft erst die Voraussetzung zu einer
positiven Einstellung zu unserem freiheitlichen Staat. Dabei müssen
den Jugendlichen klare und überzeugende Perspektiven aufgezeigt
werden. Nur eine glaub würdige Politik schafft oder erneuert
Vertrauen in und Verständnis für unsere freiheitliche Demokratie.
Die DBP unterstützt die Übernahme von Aufgaben und Verantwortung
durch junge Menschen und ermutigt die Jugend, ihre Kreativität
und ihren Idealismus für die Entwicklung neuer Wege einzusetzen.
Die DBP will der Jugend Lebensziele vermitteln, die über Erfolg
um jeden Preis und die Erfüllung materieller Wünsche hinausgehen.
Sie setzt sich für eine intensive Beteiligung der jungen Generation
an den politischen Entscheidungsprozessen ein.
Eine stärkere Einbindung in die Politik setzt dabei voraus, dass
die Kritik junger Menschen ernst genommen und ihre Anregungen aufgegriffen
werden. Eine Vielfalt von Möglichkeiten der Mitgestaltung und
Mitbestimmung bietet gerade die kommunale Ebene. Sie ermöglicht
eine frühzeitige aktive Teilnahme am politischen Leben. Darüber
hinaus unterstützt die DBP die verstärkte Vertretung junger
Menschen in den Parlamenten sowie in den Entscheidungsgremien von
Parteien und Verbänden.
Die DBP tritt für freie Initiativen in der Jugendarbeit und daher
für eine Jugendarbeit in freier Trägerschaft im Sinne der
Subsidiarität ein. Dazu ist der Dialog mit den Jugendverbänden
zu verstärken. Sie setzt sich für eine unbürokratische
öffentliche Förderung und Unterstützung vor allem der
Arbeit von Jugendverbänden, aber auch der freien Jugendarbeit
ein. Ehrenamtliche Jugendarbeit hat für die DBP dabei den Vorrang
und muss in der Gesellschaft wieder eine höhere Anerkennung finden.
Verbände, Vereine, Jugendzentren und offene Jugendarbeit bieten
jungen Menschen die benötigten Freiräume, um ohne Bevormundung
eigene Wege suchen zu können, Gemeinsinn zu lernen und Gemeinschaft
zu erleben. Dazu gehört auch, das Leben anderer Völker zu
erfahren und so fremde Kulturen zu verstehen. Die DBP tritt der Gefährdung
junger Menschen durch verrohende und entwürdigende Darstellungen
in Wort und Bild entgegen, auch weil sie die Gewaltbereitschaft junger
Menschen fördern.
Gegen die Verführung junger Menschen durch Ideologien und radikale
politische Forderungen wird sich die DBP ebenso mit aller Härte
zur Wehr setzen wie gegen die Gefährdung der Jugend durch Drogen
und ausbeuterische Sekten. Der Staat muss zum Schutz der Jugend diese
skrupellose Geschäftemacherei auf allen politischen Ebenen bekämpfen.
5. Alter und Pflegebedürftigkeit
Aus der Partnerschaft zwischen den Generationen schöpft unser
Volk die Kraft, die es für die Bewältigung der großen
Gegenwarts- und Zukunftsaufgaben braucht. Innovationskraft der Jugend
und Erfahrung des Alters müssen miteinander verbunden bleiben.
Für christlich soziale Politik ist es deshalb selbstverständlich,
dass ältere Mitbürger nach einem arbeitsreichen und verantwortungsvollen
Leben ihren festen und sicheren Platz in Staat und Gesellschaft haben.
Die DBP will eine Gesellschaft, in der die alten Menschen in Würde
ihr Leben gestalten können. Die DBP hat mit ihrer Politik der
Partnerschaft der Generationen den älteren Mitbürgern eine
möglichst selbständige und eigenverantwortliche Lebensführung
ermöglicht.
Der von der Union mit der Einführung der dynamischen Rente geschaffene
Generationenvertrag ist dafür die Grundlage. Dies kam vor allem
der Generation, die Krieg und Vertreibung überwunden und den
Wiederaufbau gemeistert hat, zugute. Für eine echte Partnerschaft
der Generationen wollen wir die aktive Rolle älterer Mitbürger,
vor allem die Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten bei
allen sie berührenden Fragen, stärken. Ihr Reichtum an Lebenserfahrung
und Wissen ist zu kostbar, als dass er mit Erreichen eines bestimmten
Lebensalters ungenützt bleiben darf. Das gilt gerade vor dem
Hintergrund einer ständig steigenden Lebenserwartung. Gleitende
Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand müssen
dafür verstärkt genutzt werden. Die DBP will nicht nur eine
Politik für, sondern eine Politik mit den älteren Mitbürgerinnen
und Mitbürgern gestalten. Die DBP wird die Rahmenbedingungen
für eine eigenständige Lebensführung im Alter sichern.
Die Sicherheit der Renten sowie die den Lebensstandard sichernde Dynamik
der Renten standen und stehen für die DBP nicht zur Disposition.
Rente ist Lohn für die Lebensarbeitsleistung, kein Almosen. Deshalb
lehnen wir auch eine von der eigenen Beitragsleistung losgelöste
Grundrente ab.
Pflegebedürftigkeit ist ein allgemeines Lebensrisiko, im besonderen
ein Altersrisiko, das wie Krankheit, Arbeitsunfall, Arbeitslosigkeit
und Alter sozial versichert werden muss, weil es die Leistungskraft
eigener Vorsorge in der Regel übersteigt. Pflegebedürftigkeit
darf nicht zwangsläufig zur Sozialhilfebedürftigkeit führen,
den Ertrag einer ganzen Lebensarbeitsleistung aufzehren. Nur mit einer
gesetzlichen Pflegeversicherung wird es auch gelingen, das notwendige
Pflegeangebot bereitzuhalten und die soziale Sicherung der pflegenden
Personen in Familie und Nachbarschaft zu gewährleisten. Das persönlich
vertraute Umfeld ist gerade für ältere Menschen ein wesentlicher
Teil der Lebensqualität. Deshalb haben ambulante Dienste Vorrang
vor stationärer Versorgung. Die DBP wird darüber hinaus
auch für ein bedarfsgerechtes Angebot altersgerechter Wohnungen
und Pflegeplätze sorgen.
Die DBP will eine Gesellschaft, in der die alten Menschen in Würde
und Wertschätzung ihr Leben gestalten können. Wir brauchen
die Erfahrungen der älteren Generation zur Ausgestaltung einer
menschlichen Gesellschaft ebenso wie ihre Mitwirkung am politischen
Leben. 6. Soziale Sicherheit für alle Bürger
Ein menschenwürdiges Leben ist nach christlichen und sozialen
Maßstäben in einer arbeitsteiligen, leistungsorientierten
Industriegesellschaft ohne ein ausreichen des soziales Sicherungssystem
nicht denkbar. Soziale Sicherheit ist das Fundament für Menschlichkeit
und ein hohes Maß an Freiheit und Stabilität in der Gesellschaft.
Sozialpolitik muss den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel
nach den Prinzipien der Gerechtigkeit und Humanität gestalten.
Die sozialen Verhältnisse in einem Staat sind Spiegelbild und
Gradmesser für die Mitmenschlichkeit einer Gesellschaft.
Deutschland hat eines der leistungsfähigsten Sozialsysteme der
Welt. Die Einführung der dynamischen Rente, Einbeziehung der
Familie mit Kindererziehungszeiten, Erziehungsgeld und -urlaub als
weitere Säule unseres Sozialsystems waren Meilensteine der Sozialpolitik.
Die soziale Sicherung erreicht damit ein Niveau, das den Bürger
ohne Ansehen seiner sozialen Stellung in hohem Maße gegen die
Wechselfälle des Lebens sichert. Die Wiedervereinigung Deutschlands
fordert eine vorausschauende Weiterentwicklung unserer gesellschafts-
und sozialpolitischen Ordnung.
Fundament unserer fortschrittlichen sozialen Ordnung ist die Soziale
Marktwirtschaft. Sie verknüpft wirtschaftliche Stabilität
mit sozialer Sicherheit. Eine leistungsfähige Wirtschaft ist
die Grundlage aller Sozialleistungen; aber nur eine gute Sozialpolitik
kann sozialen Frieden schaffen, der das Fundament wirtschaftlicher
Stabilität ist. Beides muss auch für den künftigen
Wirtschafts- und Sozialraum Europa gelten.
Die Grundprinzipien unserer Gesellschafts- und Sozialpolitik - Personalität,
Solidarität und Subsidiarität haben sich bewährt. Sie
waren Leitlinien für den Weg von der Armutsgesellschaft des letzten
Jahrhunderts zum modernen Sozialstaat. Deshalb sind sie für die
DBP auch Grundlage der sozialen Ordnung im vereinten Deutschland.
Die DBP will diesen freiheitlichen Sozialstaat auf der Grundlage des
christlichen Menschenbildes in ganz Deutschland verwirklichen.
Die DBP weiß sich den Schwachen, Behinderten, Pflegebedürftigen,
Kranken, sozial Benachteiligten sowie Kriegsopfern besonders verpflichtet.
Das Leitbild unserer Sozialpolitik orientiert sich am selbstverantwortlichen
Bürger. Im Mittelpunkt steht der Mensch mit Rechten und Pflichten.
Freiheit fordert immer auch Verantwortung. Nur eine Gesellschaft selbstverantwortlicher
Bürger verhindert, dass der Staat durch umfassende Versorgung
und Betreuung Menschen abhängig, passiv und egoistisch werden
lässt. Die DBP will den Sozialstaat nicht als Vormund, sondern
als Diener des Menschen. Sie fördert deshalb in der Sozialpolitik
Selbstverantwortung und Eigeninitiative. Wo der Bürger Wechselfälle
des Lebens aus eigener Kraft meistern kann, muss er dieser Verantwortung
auch gerecht werden.
Soweit der einzelne überfordert ist, muss die Gemeinschaft im
notwendigen Umfang mit solidarischer Hilfe eintreten. Sozialhilfe
ist deshalb im Sozialstaat ein Gebot der Humanität. Damit soziale
Hilfen wirkungsvoll bleiben, wird die DBP den Missbrauch konsequent
verhindern. Nur größtmögliche Eigenverantwortung ermöglicht
wirksame Solidarität. Der Vorrang der Eigenverantwortung vor
solidarischer Mitverantwortung ist ein Kernelement sozialer Gerechtigkeit.
Die Einforderung von Solidarität ohne Eigenverantwortung führt
zu Missbrauch, zur Ausbeutung der Bescheidenen durch die Anspruchsvollen,
der Schwachen durch die Bequemen und Rücksichtslosen.
Arbeit ist die wirtschaftliche Quelle unseres Sozialstaates. Nur was
erarbeitet und erwirtschaftet wird, kann verteilt werden. Das System
der sozialen Sicherung kann nicht beliebig ausgeweitet werden. Zwischen
wirtschaftlichem Fortschritt und Höhe der Sozialleistungen besteht
ein Zusammenhang.
Bei allen grundlegenden sozialpolitischen Maßnahmen ist zudem
die langfristig ungünstige Altersstruktur unserer Gesellschaft
zu berücksichtigen. Bis weit ins nächste Jahrhundert hinein
wird es eine erhebliche Verschiebung im Altersaufbau unserer Bevölkerung
mit einer rapiden Verschlechterung des Verhältnisses von Arbeitnehmern
und Rentnern, Beitragszahlern und Leistungsempfängern geben.
Wir müssen Vorsorge treffen gegen einseitige enorme Beitragssteigerungen
oder gravierende Leistungseinschränkungen in unserem Sozialsystem.
Sozialer Fortschritt kann nicht als reine Expansion verstanden werden,
sonst würde das Gesamtsystem bewegungsunfähig und in seiner
Stabilität gefährdet werden. Neue Gestaltungsspielräume
gewinnt der Sozialstaat auf seinem heute hohen Leistungsniveau in
erster Linie durch den Umbau des Sozialsystems. Für die Sozialpolitik
der DBP ist deshalb nicht der Ausbau, sondern der Umbau die sozialpolitische
Gestaltungsmaxime der Zukunft. Das erfordert klare Prioritäten
und die Konzentration auf das Notwendige vor dem Wünschenswerten.
Was früher zur Behebung von Armut und Not erforderlich war, muss
in einer Zeit des allgemeinen Wohlstands nicht notwendig sinnvoll
bleiben. Das Spannungsverhältnis zwischen Eigenverantwortung
und Solidarität muss immer wieder zeitgerecht in eine sinnvolle
Balance gebracht werden. Wo dies unterbleibt, degeneriert eine ausgleichende
Sozialpolitik zur Umverteilung im Kreisverkehr. Die DBP wird deshalb
die einzelnen Zweige der sozialen Sicherung von sachfremden Aufgaben
freihalten und Missbrauch zu Lasten der Gemeinschaft verhindern. Allgemeine
soziale Ausgaben müssen aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert
werden. Die DBP tritt für mehr Solidarität und Wettbewerb
durch eine föderale Organisation der Sozialversicherung ein.
Familien-, Nachbarschaftshilfen und Selbsthilfeinitiativen gehören
zu einer Gesellschaft mit menschlichem Gesicht. Sie üben Nächstenliebe
und Solidarität, ohne die auch der Sozialstaat mit dem höchsten
Sozialbudget nicht auskommt. Familienpolitische Maßnahmen haben
deshalb für die DBP oberste Priorität, weil sie die sozialen
Strukturen in der Gesellschaft am wirkungsvollsten sichern und die
sozialen Bedürfnisse der Menschen in humanster Form erfüllen.
Wir werden auch in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, Behinderte
in die Gesellschaft voll einzugliedern. Behinderte dürfen nicht
diskriminiert oder vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden.
Wer behindert ist oder wem eine Behinderung droht, muss unabhängig
von der Ursache der Behinderung notwendige Leistungen zur medizinischen,
beruflichen und sozialen Rehabilitation erhalten. Ebenso wichtig ist
der Abbau von Vorurteilen gegenüber Behinderten.
Wer nur auf den Staat setzt, zerstört persönliche und gesellschaftliche
soziale Hilfen. Für die Sozialpolitik der DBP gilt nachdrücklich
und verstärkt der Grundsatz der Subsidiarität:
Was in der Familie, in der Nachbarschaft, in Selbsthilfe in kleinen
Kreisen geleistet werden kann, soll und darf weder die größere
Einheit noch der Staat an sich ziehen.
Die DBP wird ein Netz sozialen ehrenamtlichen Engagements ermöglichen
und fördern, weil nur dann viele Menschen die nötige Zuwendung
und Geborgenheit erhalten.
Menschlichkeit in der Gesellschaft erfordert ein hohes Maß an
sozialer Arbeit.
Kennzeichen unserer Sozialpolitik waren und bleiben nicht staatliche
Gängelung und Bevormundung, sondern Erhaltung des Freiraums,
Stärkung der Selbsterhaltungskräfte und Unterstützung
von Selbsthilfegruppen. Hierzu sind die ehrenamtlich Engagierten neben
den hauptberuflich Beschäftigten unverzichtbar.
Ehrenamtliche Sozialarbeit wird vor dem Hintergrund veränderter
Bevölkerungs- und Sozialstrukturen noch notwendiger. Deshalb
wird die DBP ehrenamtliche Sozialarbeit aufwerten.
Die traditionsreiche und am Gedanken der Hilfe zur Selbsthilfe orientierte
Freie Wohlfahrtspflege bildet eine der tragenden Säulen unserer
Sozialordnung. Die DBP will die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen
und dauerhaft sichern, damit sich die Freie Wohlfahrtspflege wirkungsvoll
entfalten kann; sie darf nicht zum Erfüllungsgehilfen staatlicher
Behörden degradiert werden. Neue Selbsthilfegruppen sind kein
Gegensatz zur Freien Wohlfahrtspflege, sondern sollen sie mit vielfältigen
Hilfsangeboten in der Sozialarbeit ergänzen. Einrichtungen der
Freien Wohlfahrtspflege haben im sozialen Dienstleistungsbereich für
die DBP bei gleichen Leistungen grundsätzlich Vorrang vor gewerblichen
Anbietern.
Not beruht heute oft nicht auf einem Mangel an Geld. Seelische Armut
und Einsamkeit brauchen Menschen, sie lassen sich nicht mit Geld beseitigen.
Ehrenamtliches Engagement, höchstpersönliche Hilfsbereitschaft
und menschliche Zuwendung werden von allen erwartet. Unsere Gesellschaft
braucht deshalb mehr Menschen, die sich diesen Nöten stellen.
Wachsende Produktivität und Arbeitszeitverkürzung verlängern
unsere freie Zeit, die wir auch als Chance für mehr soziales
Engagement, für mehr Mitmenschlichkeit in unserem Land nutzen
müssen.
Kennzeichen eines freiheitlichen Sozialstaates ist auch die Gestaltungsfreiheit
für Sozialpartner. Das natürliche Spannungsverhältnis
zwischen freien Sozialpartnern in einer freien Gesellschaft eröffnet
Chancen, birgt aber auch große Risiken. Tarifautonomie, Mitbestimmung
und gewerkschaftliche Pluralität sind wesentliche Kernelemente
der sozialen Partnerschaft. Daraus erwächst ihnen die Hauptverantwortung
für Vollbeschäftigung und internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Die deutschen Sozialpartner haben ihre Freiheit verantwortungsbewusst
genutzt und den sozialen Frieden zum Wohle aller vorbildlich gewahrt.
Dies muss auch künftig Leitziel der Sozialpartnerschaft bleiben.
Im Interesse der Chancengerechtigkeit muss bei allen Wahlen von Arbeitnehmervertretungen
der Minderheitenschutz gesetzlich gewährleistet bleiben.
Die DBP tritt ein für die Mitverantwortung der Arbeitnehmer durch
Mitwirkungsmöglichkeiten - wie Mitbestimmung und Mitgestaltung
des einzelnen am Arbeitsplatz im Unternehmen - auf nationaler und
internationaler Ebene.
Moderne Arbeitstechniken und Produktionsstrukturen erlauben eine stärkere
Differenzierung der Arbeitsbedingungen. Das Leben und die Interessen
auch der Arbeitnehmer sind vielfältiger geworden. Besser ausgebildete
Arbeitnehmer wünschen zum Teil ganz unter schiedliche Arbeitsformen
und Freizeitregeln. Deshalb ist es Aufgabe der Tarifpartner, differenziertere
Bedürfnisse der Arbeitnehmer durch tarifliche Differenzierungen
zu befriedigen. Die Sozialpartner sind vor allem auch aufgefordert,
frauengerechte und familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Die DBP setzt sich für eine weitere Humanisierung der Arbeitsbedingungen
ein, damit der einzelne Arbeitnehmer an einem menschengerechten Arbeitsplatz
sich besser entfalten und Arbeitsvorgänge mitgestalten kann.
Die arbeitsteilige Gesellschaft ist durch Spezialisierung, Rationalisierung
und Automation gekennzeichnet. Lebensbedürfnisse und Leistungsfähigkeit
der arbeitenden Menschen sind Maßstab für die Veränderung
der Arbeitswelt durch Sozialpartner und Staat. Dazu gehören erhöhte
Arbeitssicherheit, verstärkter Gesundheitsschutz, Maßnahmen
zur Arbeitserleichterung und zur beruflichen Weiterbildung.
Darüber hinaus strebt die DBP bei der Verbesserung der Arbeitswelt
mehr Freiheits- und Verantwortungsraum an. Je größer die
Chance des einzelnen zu sinnerfüllter Arbeit ist, umso intensiver
wird die Bereitschaft und Fähigkeit sein, Begabung und Leistung
voll zu entfalten. Dazu dient auch die berufliche Weiterbildung.
Wirksame Vermögensbildung der Arbeitnehmer ist ein wichtiger
Beitrag zur Verteilungsgerechtigkeit und dient der Machtbalance in
einer freiheitlichen Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung. Trotz langjähriger
staatlicher Förderung ist der Durchbruch zur breiten Beteiligung
der Arbeitnehmer am Produktivkapital unserer Wirtschaft noch nicht
gelungen.
Für die DBP bleibt die breitgestreute, individuell gestaltete
Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand daher eine wichtige gesellschaftspolitische
Zukunftsaufgabe. Die Beteiligung möglichst vieler Arbeitnehmer
am Zuwachs des Produktivvermögens steigert das Interesse am eigenen
Vermögen; sie bietet sich besonders beim Aufbau in den neuen
Ländern an. Durch breite Vermögensbildung wird unsere auf
privatem Eigentum beruhende Wirtschaftsordnung gefestigt sowie die
Kapitalausstattung der Unternehmen verbessert und die Arbeitsplatzsicherheit
erhöht. Die Arbeitnehmer gewinnen mehr Interesse am wirtschaftlichen
Geschehen ihres Unternehmens und können durch Mitbestimmung aus
Miteigentum mitgestalten. Gesetzgeber und Tarifvertragsparteien sind
aufgefordert, eine breite Streuung von Produktivvermögen zu ermöglichen.
Die DBP erstrebt die Bildung von individuell verfügbaren Vermögensbeteiligungen
auf der Basis von Freiwilligkeit und Freiheit der Anlageform. Die
DBP lehnt die Bildung von anonymen Fonds ohne Mitbestimmungsmöglichkeiten
der einzelnen Arbeitnehmer ab. Persönlich erarbeitetes und verfügbares
Eigentum ist Ausdruck persönlicher Entfaltung und Leistung.
In der Europäischen Union haben die Menschen volle Freizügigkeit.
Eine sozialpolitische Aufgabe der Zukunft ist deshalb, Europa als
Sozialraum zu gestalten. Dafür müssen nach Auffassung der
DBP die gleichen allgemeingültigen Grundsätze gelten. Freiheit,
Gerechtigkeit, Eigenverantwortung, Solidarität und Subsidiarität
sind Werte ohne Grenzen.
Die DBP ist Garant dafür, dass die sozialen Arbeitnehmerrechte
in der Bundesrepublik Deutschland nicht mit Blick auf einen europäischen
Mindeststandard verschlechtert werden. Dies gilt auch für national
unterschiedlich geregelte Bereiche wie die Mitbestimmung. Die DBP
wird sich dafür einsetzen, dass der hohe Stand der sozialen Arbeitnehmerrechte
in der Bundesrepublik Deutschland zum Ziel für Europa wird, um
somit den sozialen Frieden innerhalb Europas zu fördern und für
deutsche Unternehmen die Wettbewerbsbedingungen zu verbessern. Auf
dem Weg dahin bewahrt die Festlegung sozialer Mindestrechte nationale
Eigenständigkeit und Vielfalt und berücksichtigt das Gemeinwohlinteresse.
Soziale Mindestnormen sind jedoch für einige Mitgliedstaaten
noch Ziele sozialpolitischer Verbesserungen. Die Angleichung geschichtlich
gewachsener, unterschiedlicher sozialer Sicherungssysteme ist weder
notwendig noch wünschenswert. Die DBP strebt vielmehr individuelle
Ausgleichsregelungen für Arbeitnehmer an, die soziale Sicherungssysteme
grenzüberschreitend wechseln.
Ein genereller Export sozialer Leistungen in die verschiedenen europäischen
Länder muss zum Schutz der Leistungsfähigkeit nationaler
sozialer Sicherungssysteme ausgeschlossen werden. Kein Staat allein,
auch nicht Deutschland, kann die sozialen Probleme anderer EG Länder
lösen.
Unsere Gesundheitspolitik will die Gesundheit erhalten, Krankheiten
heilen, Beschwerden lindern und das Leben behinderter Mitbürger
erleichtern. Bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
hat der Bürger Anspruch auch auf staatliche Schutzmaßnahmen.
Fundament einer freiheitlichen Gesundheitspolitik sind Eigenverantwortung,
Solidarität und Selbstverwaltung im gegliederten System der sozialen
Sicherung. Deutschland verfügt über eine international anerkannte
erstklassige medizinische Versorgung. Freie Arztwahl und Niederlassungsfreiheit
sind Kernelemente unseres Gesundheitssystems, die gesetzliche wie
die private Krankenversicherung ihr Fundament. Jeder Bürger muss
ohne Rücksicht auf seine finanzielle Lage die notwendigen Hilfen
der modernen Medizin in Anspruch nehmen können. Die gleichwertige
medizinische Grundversorgung in Stadt und Land muss erhalten bleiben.
Die DBP wird mit Nachdruck dafür sorgen, dass dieses Gesundheitswesen
dauerhaft finanzierbar bleibt. Ein wichtiges Ziel der DBP-Gesundheitspolitik
ist die Beitragsstabilität in der Krankenversicherung und die
Herbeiführung gleicher Wettbewerbschancen zwischen den Krankenkassen.
Unbegrenzter Ausgabenanstieg gefährdet unser Gesundheitssystem
insgesamt.
Die DBP will die medizinische Versorgung in den Krankenhäusern
- nach Versorgungsstufen und Fachkrankenhäusern gegliedert -
optimieren. Die Ausbildungskapazitäten im Gesundheitswesen sind
dem Bedarf anzupassen, die Medizinerausbildung so zu gestalten, dass
eine zeitgemäße Ausbildung nach dem jeweiligen Stand der
Wissenschaft gesichert ist. Neue Anreize für wirtschaftliches
Verhalten der Krankenhäuser müssen geschaffen, die Krankenhauskosten
durch sparsame effektive Wirtschaftsführung in Grenzen gehalten
werden. Die will die Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege
attraktiver machen - im Interesse der Betreuung kranker, hilfsbedürftiger
und älterer Mitbürger.
Aufklärung und Beratung, medizinische und psychosoziale Betreuung
der Kranken, eine spezielle Forschungsförderung und seuchenrechtliche
Maßnahmen sind verstärkt notwendig, um auch die Seuche
AIDS wirkungsvoll zu bekämpfen.
Gesundheitliche Aufklärung, Lebensmittelüberwachung und
gesundheitlicher Verbraucherschutz gewinnen bei einem freien Warenaustausch
im europäischen Binnenmarkt an Bedeutung. Die DBP wird sich dafür
einsetzen, dass dabei der hohe deutsche Standard gewahrt bleibt. Letztlich
legt jeder einzelne Bürger durch gesundheitsbewußte Lebensführung
die Grundlage für seine Gesundheit. Vorbeugen ist besser als
Heilen. Aus dieser Verantwortung darf niemand zu Lasten der Solidargemeinschaft
entlassen werden. Die DBP wird dazu Eigeninitiative und Selbstverantwortung
der Versicherten stärken. Deshalb setzt sie sich verstärkt
dafür ein, dass Gesundheitsleistungen nur in Anspruch genommen
werden, soweit sie für die Erhaltung und Wiederherstellung der
Gesundheit erforderlich sind.
Der Gebrauch von Rauschgift und der Missbrauch von Alkohol und auch
von Medikamenten sind alarmierende Herausforderungen, weil sie nicht
nur die Gesundheit einzelner ruinieren, sondern auch gesellschaftliche
und staatliche Strukturen zersetzen. Wir müssen Drogen ächten;
ihrer Verharmlosung treten wir entgegen. Die DBP fordert daher verstärkte
Aufklärung und verbesserte Rehabilitationsmaßnahmen. Wir
müssen aber auch durch wirksamere rechtliche und polizeiliche
Instrumente und verstärkte internationale Zusammenarbeit die
hierbei auftretende organisierte, den Rechtsstaat zersetzende Kriminalität
vernichten. Eine härtere Bestrafung der Täter, die Menschen
in Abhängigkeit und Selbstzerstörung treiben, ist unabdingbar.
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