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III. Wege und Ziele der DBP

1. Lebensschutz
Unser sozial - christliches Menschenbild und unsere Verfassung verpflichten den Staat, menschliches Leben zu schützen und zu fördern. Die Menschenwürde und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stehen allen zu - dem geborenen Menschen ebenso wie dem ungeborenen Kind.
Lebensschutz ist die Aufgabe des Rechtsstaates. Das Recht auf Leben hat als Grundrecht auch grundsätzlich Vorrang vor anderen Rechten.
Das ungeborene Kind ist Mensch von Anfang an und hat ein Recht auf Leben. Ungeborene Kinder wollen leben und angenommen sein. Geborene und ungeborene Kinder müssen daher willkommen sein, nicht nur den Eltern, sondern auch den Nachbarn, Vermietern und Arbeitgebern. Die DBP kämpft für eine kinderfreundliche Gesellschaft.
Kinder sind Glück und Zukunft für uns alle. Deshalb hat die DBP mit ihrer Familienpolitik ein Netz sozialer Hilfen für Kinder und Familien geknüpft. Dabei steht im Mittelpunkt, Schwangere durch weitere Hilfen zu ermutigen, ein Kind anzunehmen.
Abtreibung ist Tötung menschlichen Lebens. Eine Fristenregelung, die die Tötung ungeborener Kinder generell bis zu einer bestimmten Schwangerschaftswoche erlaubt, öffnet der Willkür Tür und Tor. Die DBP hält am Lebensrecht ungeborener Kinder fest.
Zum Schutze des Grundrechts auf Leben darf der Gesetzgeber auf das Strafrecht nicht verzichten. Das Strafrecht scheidet Recht von Unrecht. Die Strafdrohung ist zur Bildung von Wertbewusstsein und zur Verhaltensorientierung unerlässlich.
Die DBP will einen Strafrechtsschutz für das Leben, nicht gegen die Frau. In einer schweren Not- oder Konfliktlage kann die Fortsetzung einer Schwangerschaft für eine Frau unzumutbar werden. In diesem Fall kann nach Beratung eine Schwangerschaft straffrei abgebrochen werden. Die Beratung dient der Sorge und Hilfe für die Schwangere und dem Schutz des ungeborenen Kindes.
Vater und Mutter tragen die gleiche moralische und rechtliche Verantwortung für das Leben und den Schutz des ungeborenen Kindes. In schwierigen Lebenssituationen oder Konfliktlagen darf die schwangere Frau weder in ihrer Verantwortung alleingelassen noch zu einer unverantwortlichen Entscheidung gegen das Lebensrecht des Kindes gedrängt werden. Nach Auffassung der DBP ist strafwürdig, wer die Frau in einer schweren Konfliktlage zur Abtreibung nötigt. Eine besondere Verantwortung für das Leben des Ungeborenen kommt gerade auch dem Arzt zu, der die Frau medizinisch betreut. Die DBP betont ausdrücklich die Verantwortung der Ärzte, hier gemäß ihrem Eid, Leben zu schützen, zu beraten und zu behandeln. Wer das Recht ungeborener Kinder bedenkenlos zur Disposition stellt, leistet der möglichen Diskriminierung und Ächtung Behinderter und schwer Pflegebedürftiger in der Gesellschaft Vorschub. Wo der Schutz menschlichen Lebens gesellschaftlichen oder persönlichen Nützlichkeitserwägungen untergeordnet wird, verliert auch der kranke und alte Mensch sein Recht auf Leben und Sterben in Würde. Auch aus unheilvoller geschichtlicher Erfahrung gilt deshalb für die DBP die Mahnung: Wehret den Anfängen! Das Recht auf Leben ist unteilbar. Staat und Gesellschaft haben die Pflicht, das Leben der Behinderten zu achten und zu schützen. DBP-Politik steht in der Verantwortung gegenüber der ganzen Schöpfung.
2. Gleichstellung der Geschlechter
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist in unserer Verfassung als Rechtsgrundsatz und politischer Handlungsauftrag formuliert. Sie muss in allen Bereichen, in der Familie, in der schulischen und beruflichen Ausbildung, in der Arbeitswelt, in gesellschaftlichen so wie politischen Organisationen, verwirklicht werden.
Die Ehe ist die verlässliche Grundlage einer vertrauensvollen Lebensgemeinschaft für Mann und Frau. Ehe bezeugt die Bereitschaft gleichberechtigter Partner zu lebenslanger Verantwortung und Sorge füreinander. Die rechtliche Gleichstellung nichtehelicher Lebensgemeinschaften scheidet deshalb aus. Unser Leitbild heißt: Partnerschaft zwischen Frau und Mann. Partnerschaft verlangt gleiche Teilnahmerechte und eigenverantwortliche Verteilung von Verantwortung und Pflichten. Partnerschaftliche Aufgabenteilung zwischen Frau und Mann in Familie und Arbeitswelt wird nur dann gelingen, wenn Frauen auch gleichberechtigt an der gesellschaftlichen und politischen Gestaltung beteiligt sind und Männer Mitverantwortung für die Familienarbeit übernehmen. Die Leistungen, die Frauen für die Gemeinschaft erbringen, müssen sich auch in ihrem Einfluss in politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Organisationen widerspiegeln. Der DBP kommt dabei eine Vorbildfunktion zu, die sich auch in der Ämter- und Mandatsverteilung äußern muss.
Wir wollen echte Wahlfreiheit für Frauen und Männer. Wahlfreiheit heißt ein klares Nein zu staatlich verordneten oder gesellschaftlich diktierten Rollenbildern jedweder ideologischen Ausrichtung. Wahlfreiheit bedeutet Entscheidungsfreiheit über die eigene Lebensgestaltung: Eine freie und offene Gesellschaft zeichnet sich durch größtmögliche Chancen für den einzelnen aus, sein Leben individuell zu gestalten, in verschiedenen Arbeitsfeldern tätig zu sein und am gesellschaftlichen und politischen Leben gleichberechtigt mitzuwirken.
Für Frauen ist die gleichberechtigte Teilhabe noch nicht erreicht. Deshalb kommt der Förderung von Frauen eine besondere Bedeutung zu. Die DBP setzt sich für alle Frauen ein: für Frauen, die sich für den Beruf der Mutter und Hausfrau entscheiden, für Frauen, die berufliches Fortkommen als Lebensziel verstehen wollen, für Frauen, die Familie und Erwerbstätigkeit verbinden möchten oder müssen, für allein erziehende Mütter und für alleinlebende Frauen.
Das Gleichberechtigungsgebot verpflichtet nicht nur den Staat, sondern auch Gruppen und Verbände, im Besonderen die Sozialpartner. Es verpflichtet zum Abbau immer noch bestehender Benachteiligungen von Frauen und insoweit zur gezielten Förderung von Frauen. Notwendig sind
- wirksamere rechtliche Regelungen und eine grundlegende Bewusstseinsänderung bei allen Tarifpartnern und Entscheidungsträgern in der Wirtschaft;
- die Überwindung des zum Teil noch geschlechtsspezifischen Arbeitsmarktes durch Erweiterung des Berufsspektrums für Frauen und auch durch finanzielle Aufwertung traditioneller Frauenberufe Praxisbezogene Konzepte umfassender Frauenförderung sollen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt werden, um Frauen gleiche Aufstiegs- und Verdienstchancen zu sichern.
3. Familie
Ehe und Familie haben sich über Jahrhunderte des gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Wandels als Urzelle der Gesellschaft bewährt. In Familien suchen und erfahren Menschen Liebe, Geborgenheit, Lebenssinn, gegenseitige Hilfe und Unterstützung.
Ehe und Familie stehen im Mittelpunkt unserer Politik. Sie sind natürliche Lebensformen und Grundpfeiler einer freien und solidarischen Gesellschaft. Deshalb fördert die DBP Ehe und Familie und hält an ihrem verfassungsrechtlichen Schutz fest. Kinder sind eine Bereicherung für Familie und Gesellschaft. Kinder bedeuten Zukunft!
Die Familie ist die beste Grundlage für die Solidarität der Generationen. Kinder lernen und erfahren durch die Familie Regeln des Zusammenlebens, kulturelle Werte und solidarisches Verhalten. Die Familie fördert die Persönlichkeitsentwicklung und vermittelt Lebenschancen wie keine andere Erziehungs- und Bildungsgemeinschaft. Deshalb muss die Erziehungskraft der Familie gestärkt werden. Die Familie ist für eine humane Gesellschaft von unschätzbarem Wert. Sie ist durch staatliche Hilfen umfassend zu unterstützen, aber nicht zu ersetzen. Die Familie ist die beste Grundlage für wechselseitige Hilfe der Generationen.
Partnerschaftliches Verhalten und Verantwortungsgefühl beider Geschlechter wollen gelernt sein. Die DBP will diesem besonders in der schulischen Erziehung und Erwachsenenbildung Rechnung tragen.
Veränderte Lebensperspektiven und Lebensformen haben zu neuen, vielschichtigen Familienproblemen geführt. Viele Partnerschaften und Familien scheitern. Die Zahl der Alleinerziehenden, der Wiederverheirateten, der Familien mit Kindern aus verschiedenen Ehen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften nimmt zu. Die DBP berücksichtigt in ihrer Familienpolitik diese Lebensformen. Veränderte Arbeitsbedingungen, bessere Berufschancen der Mädchen und gewandelte gesellschaftliche Strukturen eröffnen Frauen und Männern individuelle Lebensgestaltungen. Immer mehr Partner wollen oder müssen gemeinsam Familie und Erwerbstätigkeit verbinden.
Die DBP setzt sich für eine Gesellschaft ein, in der Frauen und Männer frei entscheiden können, ob sie sich ausschließlich der Arbeit in der Familie oder der außer häuslichen Berufsarbeit widmen oder ob sie Familien- und Erwerbstätigkeit miteinander verbinden möchten. Eine durchlässigere Arbeitsgesellschaft ist die entscheidende Voraussetzung für die Einlösbarkeit des Prinzips Wahlfreiheit für Frau und Mann. Die DBP erwartet von den Sozialpartnern eine familienfreundliche Regelung der Arbeitswelt. Dazu gehören eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten, qualifizierte sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeitsplätze sowie Wiedereinstiegsprogramme für Frauen und Männer, die zur Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen zeitweise auf Erwerbstätigkeit verzichten. Dabei kommt dem öffentlichen Dienst eine Vorbildfunktion zu. Sonntagsarbeit muss auch der Familie wegen auf begründete Ausnahmen beschränkt bleiben.
Mütter und Väter, die ausschließlich Familienarbeit, Erziehungsarbeit an der jungen Generation sowie Pflegearbeit für kranke, behinderte und ältere Mitbürger leisten, übernehmen Aufgaben von unersetzbarem Wert für die ganze Gemeinschaft. Ihre Arbeit verdient gesellschaftliche Anerkennung.
Arbeit ist mehr als Erwerbsarbeit, sie ist sinn- und zweckgerichtetes Tun, Ausdruck der personalen Würde. Sie dient der Persönlichkeitsentwicklung und Selbstverwirklichung jedes einzelnen. Der Wert einer Arbeit für die Gemeinschaft hängt nicht nur vom Ort der Tätigkeit und der Höhe der finanziellen Entlohnung ab. Der soziale Wert einer Arbeit lässt sich nicht allein durch ihren Markt- oder Verkaufswert bestimmen. Deshalb ist die Arbeit in der Familie und für die Familie oder im freiwilligen sozialen Engagement ebenso wertvoll für den einzelnen und für die Gemeinschaft wie die Leistungen in der Arbeitswelt. Sie geben dem einzelnen gleichermaßen Lebenssinn und Zufriedenheit, wie sie unser Land sozial und kulturell mit Leben erfüllen.
Die DBP tritt mit Nachdruck für einen umfassenden Arbeitsbegriff und damit für eine Aufwertung von Familienarbeit und Erziehungsarbeit sowie ehrenamtlicher Tätigkeit ein.
Durch die Einführung von Erziehungsgeld und Erziehungszeiten im Rentenrecht wurde ein sichtbares Zeichen für die Wertschätzung der Familienarbeit gesetzt. Künftig muss im System der sozialen Sicherheit die Erziehungsleistung verstärkt und die Pflegeleistung zusätzlich berücksichtigt werden, damit der Generationenvertrag familiengerecht gesichert bleibt.
Familien haben Anspruch auf umfassende staatliche und gesellschaftliche Hilfen. Daher wird die DBP Familieneinkommen bis zur Höhe des Existenzminimums von der Besteuerung ausnehmen. Wesentliches Kriterium des Familienleistungsausgleiches ist die Fürsorge für Kinder. Familien, die über das Steuerrecht keinen angemessenen Ausgleich erhalten können, müssen durch staatliche Transferleistungen unterstützt werden. Der gesamte Familienleistungsausgleich ist der Einkommensentwicklung regelmäßig anzupassen. Familienförderung ist mehr als Steuergerechtigkeit.
Familien brauchen ein bedarfsgerechtes, vielfältiges Angebot außerhäuslicher Betreuungseinrichtungen mit flexiblen Öffnungszeiten.
Politik für die Familie betrifft alle politischen Bereiche im Bund, in den Ländern und vor allem in den Gemeinden. Die DBP setzt sich für ausreichende Beratungsstellen, familienunterstützende Einrichtungen und Familienfreizeitstätten ein. Hierzu gehört auch eine familienbezogene Wohnungspolitik.
Generationenübergreifende Familienhilfe erfordert ein breites Netz von Nachbarschafts- und Selbsthilfegruppen. Diese aktiven sozialen Selbsthilfen und die Angebote der Wohlfahrtsverbände müssen durch die kommunale Familienpolitik unterstützt und ausgebaut werden.
4. Jugend
Die Jugend in Deutschland und im zusammenwachsenden Europa findet eine Ausgangslage vor, die ihr hervorragende Chancen für eine eigenverantwortliche und weitgehend unabhängige Lebensgestaltung bietet. Die DBP als Partei der Freiheit und der Selbstverantwortung bekennt sich zum Recht der Jugend, ihre Zukunft nach eigenen Wünschen, Vorstellungen und Fähigkeiten zu gestalten.
Jugend ist der prägende Lebensabschnitt im Spannungsfeld zwischen eigenen Vorstellungen, Erwartungen und überlieferten Werten sowie sich rasch verändernden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Die DBP respektiert die eigenen Lebensstile der Jugend und sichert ihr einen angemessenen Freiheitsraum zu.
Junge Menschen müssen jedoch bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit und auf ihrem Lebensweg Hilfe und Unterstützung finden. Die DBP tritt daher für die Vermittlung einer fundierten Wertorientierung auf der Grundlage des sozial-christlich-abendländischen Welt- und Menschenbildes ein.
Dabei steht im Vordergrund, die Jugend zu mitmenschlichem, verantwortungsbewusstem sowie tolerantem und solidarischem Handeln zu ermutigen. Wichtige Grundlagen hierzu werden in der Familie und in der Schule gelegt. Dazu gehören auch Kenntnis und Auseinandersetzung mit der Geschichte.
Für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist eigenverantwortliches Handeln und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung für andere und die Gemeinschaft unerlässlich. Der Wille der Jugend, aktiv im Leben der Gemeinschaft mitzuwirken, ist immer wieder von neuem zu wecken. Er schafft erst die Voraussetzung zu einer positiven Einstellung zu unserem freiheitlichen Staat. Dabei müssen den Jugendlichen klare und überzeugende Perspektiven aufgezeigt werden. Nur eine glaub würdige Politik schafft oder erneuert Vertrauen in und Verständnis für unsere freiheitliche Demokratie.
Die DBP unterstützt die Übernahme von Aufgaben und Verantwortung durch junge Menschen und ermutigt die Jugend, ihre Kreativität und ihren Idealismus für die Entwicklung neuer Wege einzusetzen. Die DBP will der Jugend Lebensziele vermitteln, die über Erfolg um jeden Preis und die Erfüllung materieller Wünsche hinausgehen. Sie setzt sich für eine intensive Beteiligung der jungen Generation an den politischen Entscheidungsprozessen ein.
Eine stärkere Einbindung in die Politik setzt dabei voraus, dass die Kritik junger Menschen ernst genommen und ihre Anregungen aufgegriffen werden. Eine Vielfalt von Möglichkeiten der Mitgestaltung und Mitbestimmung bietet gerade die kommunale Ebene. Sie ermöglicht eine frühzeitige aktive Teilnahme am politischen Leben. Darüber hinaus unterstützt die DBP die verstärkte Vertretung junger Menschen in den Parlamenten sowie in den Entscheidungsgremien von Parteien und Verbänden.
Die DBP tritt für freie Initiativen in der Jugendarbeit und daher für eine Jugendarbeit in freier Trägerschaft im Sinne der Subsidiarität ein. Dazu ist der Dialog mit den Jugendverbänden zu verstärken. Sie setzt sich für eine unbürokratische öffentliche Förderung und Unterstützung vor allem der Arbeit von Jugendverbänden, aber auch der freien Jugendarbeit ein. Ehrenamtliche Jugendarbeit hat für die DBP dabei den Vorrang und muss in der Gesellschaft wieder eine höhere Anerkennung finden. Verbände, Vereine, Jugendzentren und offene Jugendarbeit bieten jungen Menschen die benötigten Freiräume, um ohne Bevormundung eigene Wege suchen zu können, Gemeinsinn zu lernen und Gemeinschaft zu erleben. Dazu gehört auch, das Leben anderer Völker zu erfahren und so fremde Kulturen zu verstehen. Die DBP tritt der Gefährdung junger Menschen durch verrohende und entwürdigende Darstellungen in Wort und Bild entgegen, auch weil sie die Gewaltbereitschaft junger Menschen fördern.
Gegen die Verführung junger Menschen durch Ideologien und radikale politische Forderungen wird sich die DBP ebenso mit aller Härte zur Wehr setzen wie gegen die Gefährdung der Jugend durch Drogen und ausbeuterische Sekten. Der Staat muss zum Schutz der Jugend diese skrupellose Geschäftemacherei auf allen politischen Ebenen bekämpfen.
5. Alter und Pflegebedürftigkeit
Aus der Partnerschaft zwischen den Generationen schöpft unser Volk die Kraft, die es für die Bewältigung der großen Gegenwarts- und Zukunftsaufgaben braucht. Innovationskraft der Jugend und Erfahrung des Alters müssen miteinander verbunden bleiben. Für christlich soziale Politik ist es deshalb selbstverständlich, dass ältere Mitbürger nach einem arbeitsreichen und verantwortungsvollen Leben ihren festen und sicheren Platz in Staat und Gesellschaft haben. Die DBP will eine Gesellschaft, in der die alten Menschen in Würde ihr Leben gestalten können. Die DBP hat mit ihrer Politik der Partnerschaft der Generationen den älteren Mitbürgern eine möglichst selbständige und eigenverantwortliche Lebensführung ermöglicht.
Der von der Union mit der Einführung der dynamischen Rente geschaffene Generationenvertrag ist dafür die Grundlage. Dies kam vor allem der Generation, die Krieg und Vertreibung überwunden und den Wiederaufbau gemeistert hat, zugute. Für eine echte Partnerschaft der Generationen wollen wir die aktive Rolle älterer Mitbürger, vor allem die Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten bei allen sie berührenden Fragen, stärken. Ihr Reichtum an Lebenserfahrung und Wissen ist zu kostbar, als dass er mit Erreichen eines bestimmten Lebensalters ungenützt bleiben darf. Das gilt gerade vor dem Hintergrund einer ständig steigenden Lebenserwartung. Gleitende Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand müssen dafür verstärkt genutzt werden. Die DBP will nicht nur eine Politik für, sondern eine Politik mit den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern gestalten. Die DBP wird die Rahmenbedingungen für eine eigenständige Lebensführung im Alter sichern.
Die Sicherheit der Renten sowie die den Lebensstandard sichernde Dynamik der Renten standen und stehen für die DBP nicht zur Disposition. Rente ist Lohn für die Lebensarbeitsleistung, kein Almosen. Deshalb lehnen wir auch eine von der eigenen Beitragsleistung losgelöste Grundrente ab.
Pflegebedürftigkeit ist ein allgemeines Lebensrisiko, im besonderen ein Altersrisiko, das wie Krankheit, Arbeitsunfall, Arbeitslosigkeit und Alter sozial versichert werden muss, weil es die Leistungskraft eigener Vorsorge in der Regel übersteigt. Pflegebedürftigkeit darf nicht zwangsläufig zur Sozialhilfebedürftigkeit führen, den Ertrag einer ganzen Lebensarbeitsleistung aufzehren. Nur mit einer gesetzlichen Pflegeversicherung wird es auch gelingen, das notwendige Pflegeangebot bereitzuhalten und die soziale Sicherung der pflegenden Personen in Familie und Nachbarschaft zu gewährleisten. Das persönlich vertraute Umfeld ist gerade für ältere Menschen ein wesentlicher Teil der Lebensqualität. Deshalb haben ambulante Dienste Vorrang vor stationärer Versorgung. Die DBP wird darüber hinaus auch für ein bedarfsgerechtes Angebot altersgerechter Wohnungen und Pflegeplätze sorgen.
Die DBP will eine Gesellschaft, in der die alten Menschen in Würde und Wertschätzung ihr Leben gestalten können. Wir brauchen die Erfahrungen der älteren Generation zur Ausgestaltung einer menschlichen Gesellschaft ebenso wie ihre Mitwirkung am politischen Leben.
6. Soziale Sicherheit für alle Bürger
Ein menschenwürdiges Leben ist nach christlichen und sozialen Maßstäben in einer arbeitsteiligen, leistungsorientierten Industriegesellschaft ohne ein ausreichen des soziales Sicherungssystem nicht denkbar. Soziale Sicherheit ist das Fundament für Menschlichkeit und ein hohes Maß an Freiheit und Stabilität in der Gesellschaft. Sozialpolitik muss den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel nach den Prinzipien der Gerechtigkeit und Humanität gestalten. Die sozialen Verhältnisse in einem Staat sind Spiegelbild und Gradmesser für die Mitmenschlichkeit einer Gesellschaft.
Deutschland hat eines der leistungsfähigsten Sozialsysteme der Welt. Die Einführung der dynamischen Rente, Einbeziehung der Familie mit Kindererziehungszeiten, Erziehungsgeld und -urlaub als weitere Säule unseres Sozialsystems waren Meilensteine der Sozialpolitik.
Die soziale Sicherung erreicht damit ein Niveau, das den Bürger ohne Ansehen seiner sozialen Stellung in hohem Maße gegen die Wechselfälle des Lebens sichert. Die Wiedervereinigung Deutschlands fordert eine vorausschauende Weiterentwicklung unserer gesellschafts- und sozialpolitischen Ordnung.
Fundament unserer fortschrittlichen sozialen Ordnung ist die Soziale Marktwirtschaft. Sie verknüpft wirtschaftliche Stabilität mit sozialer Sicherheit. Eine leistungsfähige Wirtschaft ist die Grundlage aller Sozialleistungen; aber nur eine gute Sozialpolitik kann sozialen Frieden schaffen, der das Fundament wirtschaftlicher Stabilität ist. Beides muss auch für den künftigen Wirtschafts- und Sozialraum Europa gelten.
Die Grundprinzipien unserer Gesellschafts- und Sozialpolitik - Personalität, Solidarität und Subsidiarität haben sich bewährt. Sie waren Leitlinien für den Weg von der Armutsgesellschaft des letzten Jahrhunderts zum modernen Sozialstaat. Deshalb sind sie für die DBP auch Grundlage der sozialen Ordnung im vereinten Deutschland. Die DBP will diesen freiheitlichen Sozialstaat auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes in ganz Deutschland verwirklichen.
Die DBP weiß sich den Schwachen, Behinderten, Pflegebedürftigen, Kranken, sozial Benachteiligten sowie Kriegsopfern besonders verpflichtet. Das Leitbild unserer Sozialpolitik orientiert sich am selbstverantwortlichen Bürger. Im Mittelpunkt steht der Mensch mit Rechten und Pflichten.
Freiheit fordert immer auch Verantwortung. Nur eine Gesellschaft selbstverantwortlicher Bürger verhindert, dass der Staat durch umfassende Versorgung und Betreuung Menschen abhängig, passiv und egoistisch werden lässt. Die DBP will den Sozialstaat nicht als Vormund, sondern als Diener des Menschen. Sie fördert deshalb in der Sozialpolitik Selbstverantwortung und Eigeninitiative. Wo der Bürger Wechselfälle des Lebens aus eigener Kraft meistern kann, muss er dieser Verantwortung auch gerecht werden.
Soweit der einzelne überfordert ist, muss die Gemeinschaft im notwendigen Umfang mit solidarischer Hilfe eintreten. Sozialhilfe ist deshalb im Sozialstaat ein Gebot der Humanität. Damit soziale Hilfen wirkungsvoll bleiben, wird die DBP den Missbrauch konsequent verhindern. Nur größtmögliche Eigenverantwortung ermöglicht wirksame Solidarität. Der Vorrang der Eigenverantwortung vor solidarischer Mitverantwortung ist ein Kernelement sozialer Gerechtigkeit. Die Einforderung von Solidarität ohne Eigenverantwortung führt zu Missbrauch, zur Ausbeutung der Bescheidenen durch die Anspruchsvollen, der Schwachen durch die Bequemen und Rücksichtslosen.
Arbeit ist die wirtschaftliche Quelle unseres Sozialstaates. Nur was erarbeitet und erwirtschaftet wird, kann verteilt werden. Das System der sozialen Sicherung kann nicht beliebig ausgeweitet werden. Zwischen wirtschaftlichem Fortschritt und Höhe der Sozialleistungen besteht ein Zusammenhang.
Bei allen grundlegenden sozialpolitischen Maßnahmen ist zudem die langfristig ungünstige Altersstruktur unserer Gesellschaft zu berücksichtigen. Bis weit ins nächste Jahrhundert hinein wird es eine erhebliche Verschiebung im Altersaufbau unserer Bevölkerung mit einer rapiden Verschlechterung des Verhältnisses von Arbeitnehmern und Rentnern, Beitragszahlern und Leistungsempfängern geben. Wir müssen Vorsorge treffen gegen einseitige enorme Beitragssteigerungen oder gravierende Leistungseinschränkungen in unserem Sozialsystem.
Sozialer Fortschritt kann nicht als reine Expansion verstanden werden, sonst würde das Gesamtsystem bewegungsunfähig und in seiner Stabilität gefährdet werden. Neue Gestaltungsspielräume gewinnt der Sozialstaat auf seinem heute hohen Leistungsniveau in erster Linie durch den Umbau des Sozialsystems. Für die Sozialpolitik der DBP ist deshalb nicht der Ausbau, sondern der Umbau die sozialpolitische Gestaltungsmaxime der Zukunft. Das erfordert klare Prioritäten und die Konzentration auf das Notwendige vor dem Wünschenswerten.
Was früher zur Behebung von Armut und Not erforderlich war, muss in einer Zeit des allgemeinen Wohlstands nicht notwendig sinnvoll bleiben. Das Spannungsverhältnis zwischen Eigenverantwortung und Solidarität muss immer wieder zeitgerecht in eine sinnvolle Balance gebracht werden. Wo dies unterbleibt, degeneriert eine ausgleichende Sozialpolitik zur Umverteilung im Kreisverkehr. Die DBP wird deshalb die einzelnen Zweige der sozialen Sicherung von sachfremden Aufgaben freihalten und Missbrauch zu Lasten der Gemeinschaft verhindern. Allgemeine soziale Ausgaben müssen aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden. Die DBP tritt für mehr Solidarität und Wettbewerb durch eine föderale Organisation der Sozialversicherung ein.
Familien-, Nachbarschaftshilfen und Selbsthilfeinitiativen gehören zu einer Gesellschaft mit menschlichem Gesicht. Sie üben Nächstenliebe und Solidarität, ohne die auch der Sozialstaat mit dem höchsten Sozialbudget nicht auskommt. Familienpolitische Maßnahmen haben deshalb für die DBP oberste Priorität, weil sie die sozialen Strukturen in der Gesellschaft am wirkungsvollsten sichern und die sozialen Bedürfnisse der Menschen in humanster Form erfüllen.
Wir werden auch in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, Behinderte in die Gesellschaft voll einzugliedern. Behinderte dürfen nicht diskriminiert oder vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Wer behindert ist oder wem eine Behinderung droht, muss unabhängig von der Ursache der Behinderung notwendige Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation erhalten. Ebenso wichtig ist der Abbau von Vorurteilen gegenüber Behinderten.
Wer nur auf den Staat setzt, zerstört persönliche und gesellschaftliche soziale Hilfen. Für die Sozialpolitik der DBP gilt nachdrücklich und verstärkt der Grundsatz der Subsidiarität:
Was in der Familie, in der Nachbarschaft, in Selbsthilfe in kleinen Kreisen geleistet werden kann, soll und darf weder die größere Einheit noch der Staat an sich ziehen.
Die DBP wird ein Netz sozialen ehrenamtlichen Engagements ermöglichen und fördern, weil nur dann viele Menschen die nötige Zuwendung und Geborgenheit erhalten.
Menschlichkeit in der Gesellschaft erfordert ein hohes Maß an sozialer Arbeit.
Kennzeichen unserer Sozialpolitik waren und bleiben nicht staatliche Gängelung und Bevormundung, sondern Erhaltung des Freiraums, Stärkung der Selbsterhaltungskräfte und Unterstützung von Selbsthilfegruppen. Hierzu sind die ehrenamtlich Engagierten neben den hauptberuflich Beschäftigten unverzichtbar.
Ehrenamtliche Sozialarbeit wird vor dem Hintergrund veränderter Bevölkerungs- und Sozialstrukturen noch notwendiger. Deshalb wird die DBP ehrenamtliche Sozialarbeit aufwerten.
Die traditionsreiche und am Gedanken der Hilfe zur Selbsthilfe orientierte Freie Wohlfahrtspflege bildet eine der tragenden Säulen unserer Sozialordnung. Die DBP will die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen und dauerhaft sichern, damit sich die Freie Wohlfahrtspflege wirkungsvoll entfalten kann; sie darf nicht zum Erfüllungsgehilfen staatlicher Behörden degradiert werden. Neue Selbsthilfegruppen sind kein Gegensatz zur Freien Wohlfahrtspflege, sondern sollen sie mit vielfältigen Hilfsangeboten in der Sozialarbeit ergänzen. Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege haben im sozialen Dienstleistungsbereich für die DBP bei gleichen Leistungen grundsätzlich Vorrang vor gewerblichen Anbietern.
Not beruht heute oft nicht auf einem Mangel an Geld. Seelische Armut und Einsamkeit brauchen Menschen, sie lassen sich nicht mit Geld beseitigen. Ehrenamtliches Engagement, höchstpersönliche Hilfsbereitschaft und menschliche Zuwendung werden von allen erwartet. Unsere Gesellschaft braucht deshalb mehr Menschen, die sich diesen Nöten stellen. Wachsende Produktivität und Arbeitszeitverkürzung verlängern unsere freie Zeit, die wir auch als Chance für mehr soziales Engagement, für mehr Mitmenschlichkeit in unserem Land nutzen müssen.
Kennzeichen eines freiheitlichen Sozialstaates ist auch die Gestaltungsfreiheit für Sozialpartner. Das natürliche Spannungsverhältnis zwischen freien Sozialpartnern in einer freien Gesellschaft eröffnet Chancen, birgt aber auch große Risiken. Tarifautonomie, Mitbestimmung und gewerkschaftliche Pluralität sind wesentliche Kernelemente der sozialen Partnerschaft. Daraus erwächst ihnen die Hauptverantwortung für Vollbeschäftigung und internationale Wettbewerbsfähigkeit. Die deutschen Sozialpartner haben ihre Freiheit verantwortungsbewusst genutzt und den sozialen Frieden zum Wohle aller vorbildlich gewahrt. Dies muss auch künftig Leitziel der Sozialpartnerschaft bleiben. Im Interesse der Chancengerechtigkeit muss bei allen Wahlen von Arbeitnehmervertretungen der Minderheitenschutz gesetzlich gewährleistet bleiben.
Die DBP tritt ein für die Mitverantwortung der Arbeitnehmer durch Mitwirkungsmöglichkeiten - wie Mitbestimmung und Mitgestaltung des einzelnen am Arbeitsplatz im Unternehmen - auf nationaler und internationaler Ebene.
Moderne Arbeitstechniken und Produktionsstrukturen erlauben eine stärkere Differenzierung der Arbeitsbedingungen. Das Leben und die Interessen auch der Arbeitnehmer sind vielfältiger geworden. Besser ausgebildete Arbeitnehmer wünschen zum Teil ganz unter schiedliche Arbeitsformen und Freizeitregeln. Deshalb ist es Aufgabe der Tarifpartner, differenziertere Bedürfnisse der Arbeitnehmer durch tarifliche Differenzierungen zu befriedigen. Die Sozialpartner sind vor allem auch aufgefordert, frauengerechte und familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Die DBP setzt sich für eine weitere Humanisierung der Arbeitsbedingungen ein, damit der einzelne Arbeitnehmer an einem menschengerechten Arbeitsplatz sich besser entfalten und Arbeitsvorgänge mitgestalten kann. Die arbeitsteilige Gesellschaft ist durch Spezialisierung, Rationalisierung und Automation gekennzeichnet. Lebensbedürfnisse und Leistungsfähigkeit der arbeitenden Menschen sind Maßstab für die Veränderung der Arbeitswelt durch Sozialpartner und Staat. Dazu gehören erhöhte Arbeitssicherheit, verstärkter Gesundheitsschutz, Maßnahmen zur Arbeitserleichterung und zur beruflichen Weiterbildung.
Darüber hinaus strebt die DBP bei der Verbesserung der Arbeitswelt mehr Freiheits- und Verantwortungsraum an. Je größer die Chance des einzelnen zu sinnerfüllter Arbeit ist, umso intensiver wird die Bereitschaft und Fähigkeit sein, Begabung und Leistung voll zu entfalten. Dazu dient auch die berufliche Weiterbildung.
Wirksame Vermögensbildung der Arbeitnehmer ist ein wichtiger Beitrag zur Verteilungsgerechtigkeit und dient der Machtbalance in einer freiheitlichen Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung. Trotz langjähriger staatlicher Förderung ist der Durchbruch zur breiten Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital unserer Wirtschaft noch nicht gelungen.
Für die DBP bleibt die breitgestreute, individuell gestaltete Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand daher eine wichtige gesellschaftspolitische Zukunftsaufgabe. Die Beteiligung möglichst vieler Arbeitnehmer am Zuwachs des Produktivvermögens steigert das Interesse am eigenen Vermögen; sie bietet sich besonders beim Aufbau in den neuen Ländern an. Durch breite Vermögensbildung wird unsere auf privatem Eigentum beruhende Wirtschaftsordnung gefestigt sowie die Kapitalausstattung der Unternehmen verbessert und die Arbeitsplatzsicherheit erhöht. Die Arbeitnehmer gewinnen mehr Interesse am wirtschaftlichen Geschehen ihres Unternehmens und können durch Mitbestimmung aus Miteigentum mitgestalten. Gesetzgeber und Tarifvertragsparteien sind aufgefordert, eine breite Streuung von Produktivvermögen zu ermöglichen. Die DBP erstrebt die Bildung von individuell verfügbaren Vermögensbeteiligungen auf der Basis von Freiwilligkeit und Freiheit der Anlageform. Die DBP lehnt die Bildung von anonymen Fonds ohne Mitbestimmungsmöglichkeiten der einzelnen Arbeitnehmer ab. Persönlich erarbeitetes und verfügbares Eigentum ist Ausdruck persönlicher Entfaltung und Leistung.
In der Europäischen Union haben die Menschen volle Freizügigkeit. Eine sozialpolitische Aufgabe der Zukunft ist deshalb, Europa als Sozialraum zu gestalten. Dafür müssen nach Auffassung der DBP die gleichen allgemeingültigen Grundsätze gelten. Freiheit, Gerechtigkeit, Eigenverantwortung, Solidarität und Subsidiarität sind Werte ohne Grenzen.
Die DBP ist Garant dafür, dass die sozialen Arbeitnehmerrechte in der Bundesrepublik Deutschland nicht mit Blick auf einen europäischen Mindeststandard verschlechtert werden. Dies gilt auch für national unterschiedlich geregelte Bereiche wie die Mitbestimmung. Die DBP wird sich dafür einsetzen, dass der hohe Stand der sozialen Arbeitnehmerrechte in der Bundesrepublik Deutschland zum Ziel für Europa wird, um somit den sozialen Frieden innerhalb Europas zu fördern und für deutsche Unternehmen die Wettbewerbsbedingungen zu verbessern. Auf dem Weg dahin bewahrt die Festlegung sozialer Mindestrechte nationale Eigenständigkeit und Vielfalt und berücksichtigt das Gemeinwohlinteresse. Soziale Mindestnormen sind jedoch für einige Mitgliedstaaten noch Ziele sozialpolitischer Verbesserungen. Die Angleichung geschichtlich gewachsener, unterschiedlicher sozialer Sicherungssysteme ist weder notwendig noch wünschenswert. Die DBP strebt vielmehr individuelle Ausgleichsregelungen für Arbeitnehmer an, die soziale Sicherungssysteme grenzüberschreitend wechseln.
Ein genereller Export sozialer Leistungen in die verschiedenen europäischen Länder muss zum Schutz der Leistungsfähigkeit nationaler sozialer Sicherungssysteme ausgeschlossen werden. Kein Staat allein, auch nicht Deutschland, kann die sozialen Probleme anderer EG Länder lösen.
Unsere Gesundheitspolitik will die Gesundheit erhalten, Krankheiten heilen, Beschwerden lindern und das Leben behinderter Mitbürger erleichtern. Bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten hat der Bürger Anspruch auch auf staatliche Schutzmaßnahmen. Fundament einer freiheitlichen Gesundheitspolitik sind Eigenverantwortung, Solidarität und Selbstverwaltung im gegliederten System der sozialen Sicherung. Deutschland verfügt über eine international anerkannte erstklassige medizinische Versorgung. Freie Arztwahl und Niederlassungsfreiheit sind Kernelemente unseres Gesundheitssystems, die gesetzliche wie die private Krankenversicherung ihr Fundament. Jeder Bürger muss ohne Rücksicht auf seine finanzielle Lage die notwendigen Hilfen der modernen Medizin in Anspruch nehmen können. Die gleichwertige medizinische Grundversorgung in Stadt und Land muss erhalten bleiben. Die DBP wird mit Nachdruck dafür sorgen, dass dieses Gesundheitswesen dauerhaft finanzierbar bleibt. Ein wichtiges Ziel der DBP-Gesundheitspolitik ist die Beitragsstabilität in der Krankenversicherung und die Herbeiführung gleicher Wettbewerbschancen zwischen den Krankenkassen. Unbegrenzter Ausgabenanstieg gefährdet unser Gesundheitssystem insgesamt.
Die DBP will die medizinische Versorgung in den Krankenhäusern - nach Versorgungsstufen und Fachkrankenhäusern gegliedert - optimieren. Die Ausbildungskapazitäten im Gesundheitswesen sind dem Bedarf anzupassen, die Medizinerausbildung so zu gestalten, dass eine zeitgemäße Ausbildung nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft gesichert ist. Neue Anreize für wirtschaftliches Verhalten der Krankenhäuser müssen geschaffen, die Krankenhauskosten durch sparsame effektive Wirtschaftsführung in Grenzen gehalten werden. Die will die Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege attraktiver machen - im Interesse der Betreuung kranker, hilfsbedürftiger und älterer Mitbürger.
Aufklärung und Beratung, medizinische und psychosoziale Betreuung der Kranken, eine spezielle Forschungsförderung und seuchenrechtliche Maßnahmen sind verstärkt notwendig, um auch die Seuche AIDS wirkungsvoll zu bekämpfen.
Gesundheitliche Aufklärung, Lebensmittelüberwachung und gesundheitlicher Verbraucherschutz gewinnen bei einem freien Warenaustausch im europäischen Binnenmarkt an Bedeutung. Die DBP wird sich dafür einsetzen, dass dabei der hohe deutsche Standard gewahrt bleibt. Letztlich legt jeder einzelne Bürger durch gesundheitsbewußte Lebensführung die Grundlage für seine Gesundheit. Vorbeugen ist besser als Heilen. Aus dieser Verantwortung darf niemand zu Lasten der Solidargemeinschaft entlassen werden. Die DBP wird dazu Eigeninitiative und Selbstverantwortung der Versicherten stärken. Deshalb setzt sie sich verstärkt dafür ein, dass Gesundheitsleistungen nur in Anspruch genommen werden, soweit sie für die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit erforderlich sind.
Der Gebrauch von Rauschgift und der Missbrauch von Alkohol und auch von Medikamenten sind alarmierende Herausforderungen, weil sie nicht nur die Gesundheit einzelner ruinieren, sondern auch gesellschaftliche und staatliche Strukturen zersetzen. Wir müssen Drogen ächten; ihrer Verharmlosung treten wir entgegen. Die DBP fordert daher verstärkte Aufklärung und verbesserte Rehabilitationsmaßnahmen. Wir müssen aber auch durch wirksamere rechtliche und polizeiliche Instrumente und verstärkte internationale Zusammenarbeit die hierbei auftretende organisierte, den Rechtsstaat zersetzende Kriminalität vernichten. Eine härtere Bestrafung der Täter, die Menschen in Abhängigkeit und Selbstzerstörung treiben, ist unabdingbar.